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Neues vom Stadtschreiber: Eine landgräfliche Auflage

von Hans-Benno Hauf

Vor gut einem viertel Jahrtausend, genau am 23. September 1754, genehmigt Landgraf Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt1 der Gemeinde Ginsheim den Verkauf "den ihr zustehenden wüsten und bis daher nicht benutzten Platz à 12 ¼ Ruthen2 an dem innern Ende der Wohnhäußer ohnweit des Rheines an Nicolaus Rauch II daselbst zur Erbauung eines Wohnhaußes". Und er fügt hinzu, dass der Verkaufspreis mindestens 45 Guldenoder mehr4 betragen müsse. Die landgräfliche "Kommunalaufsicht" verband die Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks mit der Auflage, das zu erlösende Geld "in Specie" zur "Tilgung der reichen5 Bau Schulden" zu verwenden und ergänzt, dass die Gemeinde "unterthänigst" auf den Vollzug zu achten habe.

Wie sich die Zeiten so gleichen. Schon im achtzehnten Jahrhundert gab es Haushaltskonsolidierung und Schuldenreduzierung.


Quellen:

  1. Regierungszeit 1739 - 1768
  2. beispielhaft: 1 Frankfurter Quadratrute = etwa 25 qm, hier mal 12 ¼ = etwa 315 qm
  3. Gegenwert laut mittelalterrechner.de: etwa 1034 Gänse oder 1 Pilgerreise nach Rom oder Kaufkraft nach heutigen Maßstäben etwa bei 15.300 Euro
  4. "oder so gut sie kann"
  5. gemeint ist reichlichen

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