Anlässlich der Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026 können wahlberechtigte Bürger*innen einen Wahlschein beantragen, um an der Briefwahl teilzunehmen.
Der Wahlscheinantrag für die Briefwahl kann ab kommendem Montag, 2. Februar 2026, bequem und sicher online beantragt werden. Alle Informationen und der Antrag selbst sind über die städtische Homepage (www.gigu.de/wahl2026) abrufbar.
Alternativ kann die Briefwahl per E-Mail oder persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten in den Bürgerbüros beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Beantragung eines Wahlscheins ist der Eintrag der wahlberechtigten Person im Wählerverzeichnis der Stadt. Über diesen Eintrag erfolgt eine Information durch die Zusendung der Wahlbenachrichtigung. Sollte die Wahlbenachrichtigung bis zum 22. Februar postalisch nicht zugestellt worden sein, sollte Kontakt mit den Bürgerbüros in Ginsheim oder Gustavsburg unter Tel. 06144/20-211, E-Mail (buergerbuero@gigu.de) aufgenommen werden.
Für Fragen steht das Wahlamt im Rathaus Gustavsburg zu den allgemeinen Erreichbarkeitszeiten unter Tel. 06134/585-371 zur Verfügung.

