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Japankäfer: Grünschnittentsorgung wieder möglich – Verbringung von Erdmaterial bleibt verboten

Ab sofort können Bürger*innen aus der gesamten Gemarkung Ginsheim-Gustavsburg ihre Grünabfälle wieder wie gewohnt auf dem städtischen Recyclinghof entsorgen. 

Grund für die Einschränkungen in den vergangenen Wochen war das Auftreten des Japankäfers in der Region. Da die Flugzeit des Schädlings nun beendet ist, besteht keine Gefahr mehr, dass sich der Käfer über transportierte Gartenabfälle weiter verbreitet.


Hinweise zur Entsorgung

  • Grünabfälle können ab sofort wieder ohne Einschränkungen beim städtischen Recyclinghof abgegeben werden.
  • Biotonnen können wieder regulär befüllt werden.
  • Die Abgabe von Grünschnitt beim Wertstoffhof Sonnenwerk in Bischofsheim ist nicht mehr kostenfrei möglich.

Verbringung von Erdmaterial bleibt untersagt

Unverändert gilt: Die Verbringung von unbehandeltem Oberboden mit einer Tiefe von bis zu 30 cm aus der Befallszone und aus der Pufferzone hinaus bleibt streng verboten, um die Verschleppung von Eiern, Larven und Puppen des Japankäfers zu verhindern. Jedoch gibt es Möglichkeiten den Oberboden einer Behandlung zuzuführen. Das Vorgehen dazu entnehmen Sie bitte den Angaben des Pflanzenschutzdienstes.


Weitere Informationen: 

https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzengesundheit/amtliche-erhebungen/der-japankaefer-popillia-japonica/


Hintergrund

Seit Anfang September wurden in der Region Japankäfer nachgewiesen. Der Käfer gilt als gefährlicher Pflanzenschädling und ist in der EU als prioritärer Quarantäneschädling eingestuft. Mit den jetzt gelockerten Regelungen bei der Grünentsorgung und den fortgeltenden Maßnahmen bei Erdmaterial sollen Ausbreitungsrisiken weiterhin wirksam begrenzt werden.

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