Finanzen

Haushaltsplan, Jahresabschluss und Beteiligungsbericht

Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg führt ihr Haushalts- und Rechnungswesen in der doppelten Buchführung (Doppik).

Der Haushaltsplan der Stadt gliedert sich in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt, die jeweils in Teilhaushalte unterteilt sind. Der Jahresabschluss besteht im Wesentlichen aus der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz/Vermögensrechnung, ergänzt durch einen Anhang mit Lagebericht.

Die Stadtverordnetenversammlung trifft auf Basis des Haushaltsplans wichtige politische Entscheidungen, die die zukünftige Entwicklung der Stadt prägen.

Haushaltspläne

Jahresabschlüsse

Beteiligungsberichte

Wichtige Begriffe kurz erläutert

  • Haushaltsplan

    Der Haushaltsplan wird vom Magistrat aufgestellt. Anschließend wird er von dem 

    • Sport-, Jugend- und Sozialausschuss, 
    • dem Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss sowie 
    • dem Haupt- und Finanzausschuss 

    in öffentlichen Sitzungen beraten und von der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls in öffentlicher Sitzung beschlossen.

  • Haushaltssatzung

    In der Haushaltssatzung sind die Gesamtsummen an Erträgen, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen festgesetzt, die voraussichtlich in dem betreffenden Jahr anfallen (bei einem Doppelhaushalt sind 2 Jahre festgesetzt).

    Die festgesetzten Kredite dienen der langfristigen Finanzierung der Investitionsvorhaben. Die festgesetzten Kassenkredite ermächtigen die Kommunen, bis zu diesem Betrag das Konto zu überziehen, um die Zahlungsfähigkeit für laufende Aufwendungen zu erhalten (kurzfristig). Die Aufnahme von Krediten muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

  • Ergebnishaushalt

    Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltung geplant. 

    Erträge sind zum Beispiel Steuern, Gebühren und Zuweisungen.

    Aufwendungen sind zum Beispiel Personalkosten, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Steuern, Umlagen, Abschreibungen sowie Zinsaufwendungen.

  • Finanzhaushalt

    Der Finanzhaushalt enthält nur Positionen, die zu Einzahlungen oder Auszahlungen führen. Dementsprechend sind hier zum Beispiel keine Abschreibungen dargestellt.

  • Investitionsprogramm

    Die Kommune hat jährlich ein Investitionsprogramm aufzustellen, das einen Zeitraum von sechs Jahren umfasst (Ergebnis Vorvorjahr, Ansatz Vorjahr, Ansatz laufendes Jahr sowie die drei folgenden Jahre).

  • Haushaltssicherungskonzept

    Defizitäre Kommunen wie Ginsheim-Gustavsburg haben ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, in dem darzustellen ist, mit welchen Maßnahmen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Haushaltsausgleich erreicht werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

  • Produktstruktur im Haushaltsplan

    Der Aufbau der Produktstruktur des Haushaltsplans ist in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geregelt. Entsprechend dem verbindlich vorgegebenen Produktbereichsplan gliedert sich der Haushaltsplan der Stadt Ginsheim-Gustavsburg in folgende Bereiche:

    • Bereich 01 - Innere Verwaltung - Zentrale Dienste der Verwaltung, Stadtkasse, IT, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Personalwesen und Öffentlichkeitsarbeit
    • Bereich 02 - Sicherheit und Ordnung - Statistik und Wahlen, Bürgerbüro, Personenstandswesen (Standesamt), Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Stadtpolizei sowie Brand- und Katastrophenschutz
    • Bereich 03 - Schulträgeraufgaben - Entfällt in Ginsheim-Gustavsburg, da hier der Kreis Groß-Gerau Schulträger ist.
    • Bereich 04 - Kultur und Wissenschaft - Musikschule, Kommunales Kino, Kulturveranstaltungen und –förderung
    • Bereich 05 - Soziale Leistungen/Soziale Hilfen - Seniorenberatung und –betreuung (Seniorentreff "Zur Fähre"), Sozialberatung
    • Bereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Kinderbetreuung (Kitas), Ferienspiele, Jugendeinrichtungen, Spielplätze
    • Bereich 07 - Gesundheitsdienste - Die Aufgaben im Bereich 07 werden ebenfalls durch den Kreis wahrgenommen.
    • Bereich 08 - Sportförderung -  Sportplätze, Zuschüsse an Sportvereine
    • Bereich 09 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation - städtebauliche Planung (Bebauungspläne), Stadtentwicklung
    • Bereich 10 - Bauen und Wohnen - Wohnungsbauförderung, Fehlbelegungsabgabe
    • Bereich 11 - Ver- und Entsorgung - Leistungen für die Müllabfuhr
    • Bereich 12 - Verkehrsflächen und –anlagen/ÖPNV - kommunale Straßen, Zuschüsse für den ÖPNV, Fähre
    • Bereich 13 - Natur- und Landschaftspflege - Grünflächen, Gewässer (Altrhein, Lochwiesengraben, Kreuzlachgraben), Feldwege, Friedhofs- und Bestattungswesen
    • Bereich 14 - Umweltschutz - Umweltschutz mit allgemeinen Umweltfragen, Immissionsschutz einschließlich Flughafenausbau
    • Bereich 15 - Wirtschaft und Tourismus - Wirtschaftsförderung
    • Bereich 16 - Allgemeine Finanzwirtschaft - Steuererträge, Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer, die Umlagen (Kreis- und Schulumlage, Gewerbesteuerumlage) sowie die Aufwendungen für langfristige Darlehen

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