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Neues vom Stadtschreiber: Bürostunden, Dienstbezüge und Rauchen

von Hans-Benno Hauf

Am 20. März 1934 verfügt der Mainzer Oberbürgermeister Dr. Robert Barth[1] auch für die Ortsverwaltungen von Mainz-Ginsheim und Mainz-Gustavsburg die Festsetzung der Bürostunden ab dem 3. April 1934: a) von Montags bis freitags von 7 ½ Uhr bis 12 ½ Uhr und von 14 ½ Uhr bis 18 Uhr, b) samstags von 7 ½ Uhr bis 13 Uhr. Die Dienstbezüge der Beamten und Angestellten lässt er für die Monate April, Mai und Juni in zwei Raten in der Monatsmitte und am Monatsende auszahlen. Bereits am 13. März ordnet Dr. Barth an, dass den städtischen Beamten, Angestellten und Arbeitern das Rauchen während der Dienststunden nicht nur innerhalb der Diensträume, wie schon am 23. Oktober 1933 bekannt gemacht, sondern auch auf der Arbeitsstelle verboten ist. Ob und wann dieses Verbot aufgehoben wurde, ist mir nicht bekannt. In Hessen jedenfalls gilt erst seit dem 01. Oktober 2007 das Rauchverbot in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen, so auch bei der Stadtverwaltung.

[1] * 25. Januar 1900 in Goddelau,  seit 01.12.1931 Mitglied der NSDAP, seit 23.03.1933 zunächst kommissarischer Oberbürgermeister in Mainz, freiwillig zum Kriegsdienst 1939 gemeldet, gefallen am 15. Mai 1942 als Oberleutnant bei Belgorod an der Ostfront,

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