von Hans-Benno Hauf
Am 1. Dezember 1884 tritt im Deutschen Reich das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter in Kraft und regelt unter anderem die ärztliche Behandlung, Arzneien und Hilfsmittel1. Ein Jahr später, am 27. November 1885, schließen die Gemeinde Ginsheim und der Verein zur Annahme eines gemeinsamen Arztes mit dem praktischen Arzt Dr. Loos aus Bischofsheim einen Vertrag zur ärztlichen Versorgung ab2.
Zeugnis davon sind fünfundzwanzig erhaltene Rezeptzettel aus dem Jahr 1888 (siehe Bild), auf denen damals schon die Verordnung3, Patient4 und die Krankenkasse5, Datum und Unterschrift des Arztes vermerkt waren. Alle Rezepte sind bei der Apotheke Adolf Hensel, Rüsselsheim, vorgelegt worden, wie die Stempelaufdrucke belegen. Adolf Hensel war Apotheker in Darmstadt, übernahm 1887 die Hoffmann´sche Apotheke in Rüsselsheim und führte sie als Löwen-Apotheke in der Faulbruchstraße weiter6.
Aufwändig war es damals für die Ginsheimer, krank zu sein. Der Arzt in Bischofsheim, die Apotheke in Rüsselsheim.
Erster Arzt in Ginsheim war 1896 Dr. Pahl7 und 1949 eröffnet Robert Weller die erste Ginsheimer Apotheke. Wahrscheinlich zuvor hatte Friedrich Schnecko III. die Erlaubnis zum Handel mit Drogen, Arzneien und Giften8. Da geht es uns heute in beiden Stadtteilen mit einigen Ärzten und mehreren Apotheken doch wesentlich besser als vor einhundertachtundzwanzig Jahren.
(1) Wikipedia
(2) historisches Archiv Ginsheim-Gustavsburg
(3) hier: Heftpflaster
(4) hier: Jacob Kröll II. Weitere sind ausgestellt für Adam Hof, Peter Bender, Karl Kröll, Adam Gutmann, Franz Rauch und Peter Wannemacher
(5) Reichskrankenversicherung
(6) Quelle: Stadtarchiv Rüsselsheim
(7) Vertrag Gemeinde Ginsheim mit Dr. Pahl vom 01.07.1896
(8) undatiertes Verzeichnis, historisches Archiv Ginsheim-Gustavsburg

