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Brut- und Setzzeit beginnt: Warum Hunde ab 15. März an die Leine müssen

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass ab dem 15. März bis einschließlich 15. Juli wieder die Hunde-Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit gilt. In dieser Zeit müssen Hunde in den folgenden Gebieten angeleint bleiben und dürfen nur auf den vorhandenen Wegen geführt werden: 

  • Neuaue
  • Langenau
  • Unteraue
  • Oberau
  • Rabenwörth
  • Kreuzlache
  • Deichkrone am Althrein/Rhein
  • Gebiete „Auf das Kostheimer Klauer“, „Durch die Löcher“ und „Die kurze Gewann“ - jeweils einschließlich der Wege
  • Gebiet zwischen der Kreuzlache, dem Bleiauweg, Altrhein, Rhein und der Deichkrone. 

Eine Übersicht dieser Gebiete ist auf Hinweisschildern in der Gemarkung sowie auf der Internetseite der Stadt (www.gigu.de) abrufbar.

Warum ist die Anleinpflicht wichtig?
Von Mitte März bis Mitte Juli bringen Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und ziehen ihn auf. In dieser sensiblen Zeit sind viele Tiere in ihrem Bewegungsradius eingeschränkt und können sich vor freilaufenden Hunden nicht ausreichend schützen.

Rehkitze haben in den ersten Lebenstagen keinen Eigengeruch. Werden sie von Menschen oder Hunden berührt, nimmt ihr Fell den fremden Geruch an. Infolgedessen lehnen die Muttertiere ihre Jungen oft ab, was zum Tod der Kitze führen kann. 

Bodenbrütende Vögel werden durch freilaufende Hunde aufgeschreckt und verlassen ihre Nester. Die Eier oder Küken bleiben ungeschützt zurück und werden leichte Beute für Raubvögel.

Allgemeine Hinweise für Hundehalter*innen
Unabhängig von der Brut- und Setzzeit gelten folgende Regeln gemäß der "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden": Hunde dürfen auch außerhalb dieser Gebiete und Zeiten nicht unbeaufsichtigt im Freien laufen. Die für den Hund verantwortliche Person muss jederzeit in der Lage sein, auf den Hund einzuwirken. 

Zusätzlich müssen Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums ihres Halters/ihrer Halterin ein Halsband mit Name, Anschrift und – wenn vorhanden – Telefonnummer tragen. Grundsätzlich sind die Hundehalter*innen und die Personen, die zum jeweiligen Zeitpunkt die Verantwortung für den Hund ausüben, in der Pflicht. 

Verstöße gegen die Satzung und die Gefahrenabwehrverordnung können von der Stadtpolizei mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet werden.

Die Stadt bittet alle Hundehalter*innen um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der heimischen Tierwelt. Für Fragen steht das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

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