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Grillen und offenes Feuer auf öffentlichen Flächen nicht erlaubt

Auch wenn es in den vergangenen Tagen immer wieder geregnet hat, herrscht in vielen Teilen Hessens – besonders in Südhessen – aktuell mittlere, teils sogar hohe Wald- und Flurbrandgefahr. Grund dafür ist die vorherige, längere Trockenperiode, durch die die Böden und Vegetation stark ausgetrocknet sind. 

Um frühzeitig möglichen Bränden vorzubeugen, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Grillen und offene Feuer auf öffentlichen Flächen im gesamten Stadtgebiet ab sofort untersagt. Das betrifft zum Beispiel Grills jeder Art (auch Einweggrills), Wasserpfeifen, offene Flammen wie Kerzen oder Fackeln, Abflammgeräte für Unkraut sowie das achtlose Wegwerfen von glühenden Zigaretten. 

Die Stadt bittet um Verständnis: Selbst wenn es regnet, bleibt die Brandgefahr – je nach Witterung – bestehen, da die oberen Bodenschichten nur kurz feucht, darunter aber weiterhin trocken sind. Brände können sich in solchen Fällen schnell ausbreiten. Die Verfügung gilt bis auf Weiteres. Verstöße können mit einem Zwangsgeld geahndet werden. Die Verfügung kann hier im Detail nachgelesen werden. Die Stadtverwaltung bedankt sich für die Unterstützung aller Bürger*innen beim Schutz von Umwelt, Mensch und Besitz. 

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