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Veränderungen bei der Grundsteuer B – Stadtverwaltung informiert

In diesen Tagen versendet das Steueramt der Stadt Ginsheim-Gustavsburg die Bescheide zur Grundsteuer B an alle Eigentümerinnen und Eigentümer. Da die zu zahlenden Beträge in der Regel von den Beträgen der vergangenen Jahre abweichen werden, möchte die Stadtverwaltung mit dieser Mitteilung die Hintergründe zu den Veränderungen erläutern.

Das Land Hessen hat ein neues, wertunabhängiges Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer eingeführt, das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren. Dabei werden Faktoren wie Wohnfläche, Grundstücksgröße und Bodenrichtwert berücksichtigt. Bislang wurde der Messbetrag auf Basis eines Einheitswerts berechnet, der in vielen Fällen nicht den heutigen Marktverhältnissen entsprochen hat. Die neu berechneten Messbeträge wurden den Eigentümerinnen und Eigentümern bereits in den vergangenen Monaten durch das Finanzamt mitgeteilt. Parallel dazu hat die Stadtverwaltung Eigentümerinnen und Eigentümer, bei denen sich erhebliche Abweichungen zwischen den alten und neuen Messbeträgen ergeben, informiert.

In den aktuellen Grundsteuerbescheiden ist der neue Messbetrag mit dem von der Stadtverordnetenversammlung mit breiter Mehrheit beschlossenen Hebesatz von 990 Punkten multipliziert. Dieser Hebesatz wurde im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 festgelegt. Die Entscheidung zur Erhöhung des Hebesatzes fiel der Stadtverordnetenversammlung nicht leicht, war jedoch notwendig, um einen genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen. Die letzte Anpassung des Hebesatzes fand im Jahr 2020 statt, sodass die aktuelle Erhöhung auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Inflationsentwicklung betrachtet werden sollte.

Die Veränderung der Grundsteuermessbeträge und die gleichzeitige Erhöhung des Hebesatzes führen zu unterschiedlichen Auswirkungen: Einige Besitzerinnen und Besitzer von Häusern oder Wohnungen können von den neuen Berechnungen profitieren und die Erhöhung kaum spüren, andere müssen mit deutlich höheren Beträgen rechnen.

Für konkrete Rückfragen zu den neuen Beträgen steht das Steueramt der Stadt per E-Mail unter steuern@gigu.de zur Verfügung. Zusätzlich kann die > neue Hebesatz-Satzung (1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung 2025) auf der Homepage der Stadt eingesehen werden.

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