Frau hält sich Ohren zu

Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet

Der Flughafen Frankfurt ist einer der größten Verkehrsknotenpunkte Europas und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region – allerdings mit weitreichenden Folgen für die umliegenden Kommunen. Auch Ginsheim-Gustavsburg ist vom steigenden Flugverkehr und der damit verbundenen Lärmbelastung stark betroffen. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Fakten, gesundheitlichen Auswirkungen, rechtlichen Grundlagen sowie Möglichkeiten zum Engagement und zur Beschwerde.

Problem Flughafen

Mit über 60 Millionen Passagieren ist der Frankfurter Flughafen der größte in Deutschland und der fünftgrößte in Europa. Knapp 100 Fluggesellschaften fliegen pro Jahr rund 440.000 Starts und Landungen. Durch den schrittweisen Ausbau des Flughafens steigt mit den Fahrgastzahlen und den Flugbewegungen auch die Lärmbelastung. 2019, vor Corona, war mit über 70 Millionen Passagieren und 500.000 Start- und Landungen das bisherige Rekordjahr. 

Der Frankfurter Flughafen verfügt über insgesamt vier Bahnen: Das Parallelbahnsystem mit Starts und Landungen, die Landebahn Nordwest und die Startbahn West. Für Ginsheim-Gustavsburg stellen die Landebahnen die größte Lärmbelastung dar. Dabei liegt die Überflughöhe in Gustavsburg bei etwa 700, in Ginsheim bei circa 800 Meter. 

Seit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest im Oktober 2011 ist Ginsheim-Gustavsburg eine der am stärksten von Fluglärm betroffenen Kommunen in der Region.

Engagement, Schutzmaßnahmen und rechtliche Grundlagen

In dem Zusammenschluss mit anderen Kommunen, Landkreisen und Umweltverbänden (KAGZRM) und in dem Beratungsgremium des Hessischen Wirtschaftsministeriums (Fluglärmkommission) setzt sich die Stadt gegen die Lärmbelastung ein.

  • Die Stadt ist aktiv

    Gemeinsam mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) organisierten Kommunen setzt sich die Stadt weiterhin gegen die unerträgliche und gesundheitsgefährdende Fluglärmbelastung in den Wohngebieten ein. Die Stadt unterstützt jede Maßnahme und jede Gesetzesinitiative, die mehr Ruhe bringt. Lärmverschiebungen auf Kosten anderer hochbelasteter Orte lehnt die Stadt jedoch entschieden ab.

    Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) ist ein Zusammenschluss von derzeit 32 Kommunen, 4 Landkreisen, dem Bündnis der Bürgerinitiative - Kein Flughafenausbau (BBI) und dem BUND Landesverband Hessen.

    In einem Forderungspapier (pdf) verlangt die Stadt unter anderem die Abnahme des Fluglärms durch 

    • Reduktion der Flugbewegungen,
    • technische Neuerungen am Fluggerät (aktiver Schallschutz),
    • den Einsatz lärmmindernder An- und Abflugverfahren, 
    • ein absolutes Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr und 
    • die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene.

    Des Weiteren versucht die Stadt in der Fluglärmkommission Maßnahmen zum Schutz gegen den Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu erwirken. 

    Die Fluglärmkommission ist ein Beratungsgremium des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW), der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) und des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF). Mitglieder sind die vom Fluglärm betroffenen Kreise und Gemeinden, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die Luftfahrzeughalter, die FRAPORT AG und der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK). An den Sitzungen sind zudem die Vertretung der zu beratenden Institutionen (HMWVW, BAF, DFS) sowie einige ständige Sitzungsteilnehmenden mit besonderer Fluglärm-Expertise anwesend.


Aber auch Bürger*innen können sich über die aktuelle Situation informieren und Beschwerde bei verschiedenen Stellen einlegen.


Der Fluglärm schadet der Gesundheit und der Lernentwicklung von Kindern. Die aktuellen Ergebnisse darüber sind unter dem folgenden Punkt dargestellt.

  • Auswirkungen von Verkehrslärm

    Die Lärmwirkungsstudie NORAH (Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health) im Auftrag des UNHs ist deutschlandweit die bisher umfangreichste Studie zu den Auswirkungen von Flug-, Schienen- und Straßenlärm auf den Menschen. Die Endergebnisse der Studie  sind 2015 veröffentlicht worden.

    Die Studien zeigen, dass bei vergleichbarer Lautstärke die Luftverkehrsgeräusche mit höherer Belästigung verbunden sind als Geräusche des Straßen- und Schienenverkehrs. Die Zunahme der Lärmbelästigung entsteht dabei nicht allein aufgrund der Erhöhung des Lärmpegels, sondern schon durch die Ankündigung von Ausbaumaßnahmen und damit durch die Änderung der Erwartungshaltung. Auch mit der Dauer der Lärmbelastung steigt mit den Jahren der Belastungsdruck.

    Mit Fluglärm ist ein höheres Risiko von Depression und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden. Dabei nimmt die psychische Lebensqualität vor allem dann ab, wenn die Belastung durch Fluglärm steigt. 

    Zudem hat die Studie einen Zusammenhang zwischen nächtlichem Fluglärm und einem erhöhten Brustkrebsrisiko festgestellt. Die Durchschlafstörungen haben sich durch die Ende 2011 eingeführten Nachtflugbeschränkungen verringert, während die Störungen in der Einschlafphase gleichgeblieben sind und in der Aufwachphase zugenommen haben.  

    Bei Kindern wurden eine Verringerung der Leseleistung, eine Verzögerung der Leseentwicklung sowie eine Beeinträchtigung des Unterrichts aufgrund des Fluglärms festgestellt.


Trotz ansteigender Belastung gibt es auch Schritte, den Lärm zu reduzieren. Bisher werden vor allem technische Lösungen umgesetzt, um den Flugbetrieb selbst nicht einzuschränken.

  • Maßnahmen zum Schallschutz

    Im Zuge des Ausbaus des Frankfurter Flughafens wurde zunächst eine Mediation eingerichtet, die dann durch das Regionale Dialogforum (RDF) und 2008 durch das Forum Flughafen und Region (FFR) abgelöst wurde. Knapp 20 Jahre nach Abschluss des Mediationsverfahrens ist in der Region noch immer keine Lärmvermeidung oder Lärmminderung spürbar. 

    Lediglich nachts ist durch die Einführung der aktuellen Nachtflugbeschränkungen Ende 2011 ein deutlicher Rückgang der Lärmbelastung zu verzeichnen. In der Kernnacht von 23:00 bis 5:00 Uhr sind keine Flüge erlaubt. In den Nachtrandstunden – jeweils eine Stunde vor und nach der Kernnacht – sind bis zu 133 planmäßige Flugbewegungen pro Jahr zulässig. Es können jedoch Abweichungen auftreten, da die Werte nur als Jahresdurchschnitt gelten und bei Unwetter oder anderen besonderen Bedingungen Ausnahmen möglich sind.

    Seit November 2017 gilt am Frankfurter Flughafen eine Lärmobergrenze von 60 dB. Diese Obergrenze bezieht sich jedoch nur auf die Flächen mit besonders hoher Belastung, nicht auf die Zahl der Flugbewegungen. Sollten künftig mehr Flüge stattfinden, muss die Lärmbelastung pro Flugbewegung entsprechend reduziert werden. Dies schafft einen Anreiz, möglichst leise Flugzeuge einzusetzen.

    Das FFR ist auf die Gremien Koordinierungsrat, Konvent, Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) sowie das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) verteilt, die jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche haben.

    Der Aktive Schallschutz reduziert den Lärm durch Maßnahmen, die direkt an der Lärmquelle ansetzen. Bezüglich Fluglärm bedeutet dies beispielsweise, Flugzeuge leiser zu machen oder lärmärmere An- und Abflugverfahren zu entwickeln. Ziel ist es, die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten, ohne den Flughafenbetrieb einzuschränken.


Der Schutz vor Fluglärm ist in verschiedenen Gesetzen auf EU- und Bundesebene rechtlich verankert.

  • Rechtliche Grundlagen

    Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung ins deutsche Recht in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für die Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans Hessen (pdf) für den Flughafen Frankfurt Main ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

    Regelungen zum aktiven Fluglärmschutz sind zudem im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) und im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festgelegt. Demnach sind der Flugplatzunternehmer, der Luftfahrzeughalter und der Luftfahrzeugführer verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, insoweit dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. 

    Konkretisiert wird das FluglärmG durch die Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (1. FlugLSV), die Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) und die Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV). Aktuell ist eine Neufestsetzung der Lärmschutzbereiche in Arbeit.

    Eine finanzielle Förderung von Schallschutzmaßnahmen ist durch das Regionalfondsgesetz (RegFondsG) und das Regionallastenausgleichsgesetz (RegLastG) möglich. Interessierte Eigentümer*innen von Wohngebäuden in lärmbelasteten Gebieten können die Förderung über das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt beantragen. Informationen dazu sowie Antragsformulare finden Sie im Schallschutzportal des RP Darmstadt.


Hessen hat diese Gesetze in einem Lärmaktionsplan für den Frankfurter Flughafen konkretisiert.

  • Lärmaktionsplan

    Mit der Aufstellung des Bundes-Lärmaktionsplans kommt Hessen dem Immissionsschutzgesetz nach. Im Oktober 2024 ist nach einem langen Beteiligungsprozess der finale Lärmaktionsplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main (pdf) veröffentlicht worden. 

    Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung werden alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

    Zu den geplanten Maßnahmen zählen unter anderem:

    • Start- und Landeentgelte nach gemessenen Lärmwerten,
    • Weiterentwicklung des Fluglärmgesetzes,
    • Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf umweltfreundlichere Verkehrsträger durch Kooperation zwischen Airlines und anderen Verkehrsträgern,
    • Prüfung der Einführung eines Nachtschutzziels,
    • Prüfung der Einführung eines Fly Quiet Programms.

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Fragen und Kontakt

Wenn Sie Informationen benötigen, Fragen zur Fluglärmbelastung haben oder sich mit einem konkreten Anliegen an die Stadt wenden möchten, stehen Ihnen die Mitarbeitenden das Umweltbüros zur Verfügung.

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