Gebühren: Schuljahr 2025/26
Hier finden Sie eine Übersicht der Gebühren für unsere Kursangebote in der Musikalischen Früherziehung, im Instrumental- und Vokalunterricht sowie für Schnupperstunden.
Für Familien, die mehrere Kurse belegen oder mehrere Personen aus dem Haushalt teilnehmen, bieten wir attraktive Ermäßigungen. Zusätzlich können Teilnehmende, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, eine Ermäßigung beantragen.
Elementare Musikpädagogik
Musikalische Eltern-Kind-Gruppe, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung
Instrumental-/Vokalunterricht
Allgemeine Informationen zu den Gebühren
Die Gebühren der Musikschule Mainspitze sind Jahresgebühren, die in 12 gleichen Teilbeträgen monatlich zu entrichten sind. Die Gebührenpflicht bezieht sich auf das Musikschuljahr (01.08. eines Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres).
Besuchen mehrere Personen einer Familie die Musikschule Mainspitze oder belegt eine Person mehrere Kurse, ist für den Kurs mit der höchsten Gebühr der volle Betrag zu entrichten. Alle weiteren ermäßigen sich um 20 Prozent.
Teilnehmende aus Haushalten, die einen Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII nachweisen, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 50 Prozent auf alle Gebühren. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen. Die erforderlichen Nachweise bzw. Bescheinigungen sind beizufügen.
Es kann lediglich nur eine Ermäßigungsart in Anspruch genommen werden.
Bildungsgutschein
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die neben dem monatlichen Regelbedarf sowie beim Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld gesondert berücksichtigt werden.
Leistungen können im Einzelnen gewährt werden für unter anderem die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich; dazu gehören z. B. Beiträge für den Unterricht in Musikschulen.