Einbürgerung

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller

    • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
    • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
    • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
    • ist nicht vorbestraft,
    • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
    • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
    • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
    • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
    • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Terminvergabe für Einbürgerungsangelegenheiten

    • Ansprechpartnerin für die Nachnamen von A bis L - Frau Luger - Telefon: 06134/585-379

    • Ansprechpartnerin für die Nachnamen von M bis Z - Frau Sohnrey - Telefon: 06134/585-378

    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Rathaus Gustavsburg und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Der Antrag wird dort vervollständigt und zur abschließenden Bearbeitung an die zuständige Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) weitergeleitet.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


    Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
     

  • Rechtsgrundlage

Zuständige Abteilungen

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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  • Bildschirmlupe

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    Ein-/ausschalten

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