Gewerbe und Gaststätten
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Rathausbesuche sind ausschließlich mit Termin möglich.
Termine vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Bewachung Erlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerberegister, Auskunft
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldung von Wachpersonen
- Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
- Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Spielhallenerlaubnis
- Straußwirtschaft anzeigen
- Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Versteigerung, Anzeige