Mülltonnen

Sperrmüll anmelden

Sperrige Gegenstände wie zum Beispiel Möbelstücke, Matratzen oder Teppiche können über den Sperrmüll entsorgt werden. 

Sie möchten Sperrmüll zur Abfuhr anmelden? Klicken Sie im folgenden Abfallkalender auf das gewünschte Datum und melden Sie sich für den nächsten Abfuhrtermin an:

Hier entsteht im Laufe dieser Woche der neue Abfallkalender der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. 

Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

FAQ | Häufige Fragen

  • Was gehört zum Sperrmüll

    Sperrige Gegenstände wie zum Beispiel: 

    • Möbelstücke (z. B. Tische, Stühle, Schränke, Betten)
    • Matratzen, Bettdecken
    • Körbe, Koffer und Eimer
    • Fahrräder
    • Ölöfen (sauber)
    • Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.)
    • Wäschespinnen
    • Kinderwagen

    Über das Abfall-ABC können Sie herausfinden, ob Ihr Gegenstand über den Sperrmüll oder auf eine andere Art und Weise entsorgen werden muss:
    Abfall-ABC

  • Mein Sperrmüll wurde nicht abgeholt. Was ist zu tun?

    Bitte melden Sie sich am Tag nach der eigentlichen Abholung per E-Mail oder telefonisch bei der städtischen Abfallberatung (siehe Kontaktbox).

  • Kann ich Sperrmüll nur online anmelden?

    • Nein, Sie können Sperrmüll auch schriftlich anmelden. Nutzen Sie hierfür die Sperrmüllkarte, die jedem Haushalt jährlich mit dem Abfallkalender zugestellt wird. 
    • Die ausgefüllte Karte kann in die Briefkästen der Rathäuser oder Bürgerbüros eingeworfen oder über den Postweg (ausreichend frankieren) zugestellt werden. 
    • Fehlt Ihnen der Abfallkalender oder die Karten, können Sie diese nachträglich in den Bürgerbüros der Stadt abholen.
  • Wie oft kann ich Sperrmüll beantragen?

    Jeder Haushalt kann 4 Mal im Jahr Sperrmüll  beantragen.

  • Bis wann muss ich Sperrmüll anmelden?

    Ihre Sperrmüllanmeldung muss spätestens montags vor dem entsprechenden Abfuhrtermin bei uns vorliegen. 

    • Online-Anmeldung: 
      Ihre Daten werden sofort an die Stadt übermittelt. Die Online-Anmeldung muss also spätestens im Laufe des montags vor dem Abfuhrtermin erfolgen.
    • Schriftliche Anmeldung:
      Beachten Sie bitte, dass Ihre Anmeldung erst mit dem Eingang bei uns als fristgerecht gilt. Planen Sie daher ausreichend Zeit für den Postversand ein. Alternativ können Sie die Sperrmüllkarte direkt in den Briefkästen der Rathäuser oder der Bürgerbüros bis spätestens montags vor dem Abfuhrtermin einwerfen.
  • Wann und wo stelle ich Sperrmüll zur Abholung bereit?

    • wann: bis spätestens 6.30 Uhr am Abfuhrtag; frühestens am Abend vor der Abfuhr
    • wo: auf dem Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden - am äußersten Fahrbahnrand. 
    • Hinweis: Sperrmüll, der auf privaten Grundstücken (Einfahrten oder Garagen) bereitgestellt wird, wird vom Abfuhrunternehmen nicht mitgenommen. 
  • Welche Gewichts- und Mengenbegrenzungen gelten für Sperrmüll?

    • Grundsätzlich dürfen Einzelgegenstände das Höchstgewicht von 50 kg Gewicht und 2 cbm Rauminhalt nicht überschreiten. 
    • Die Gesamtmenge pro Abfuhr darf nicht mehr als 250 kg und 5 cbm Rauminhalt betragen.
  • Gehören Elektrogeräte auch zum Sperrmüll? 

    Elektrogeräte können nicht über den Sperrmüll entsorgt werden. 

    • Elektrokleingeräte können kostenlos über einen Sammelcontainer auf dem Recyclinghof der Stadt abgegeben werden. 
      Recycglinghof
    • Elektrogroßgeräte (Trockner, Waschmaschine, Spülmaschine, Gefrierschrank) werden - wie Sperrmüll auch - ab Bordsteinkante abgeholt.Elektroschrott anmelden

Fragen und Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung. 

Weitere Informationen

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