Die Satzungen und die „Neufassungen“ (Ursprungssatzung inkl. der eingearbeiteten 
Änderungssatzungen) der Satzungen bzw. Gebührenordnungen werden 
als Information im Internet bereitgestellt.
  Allein rechtsgültig sind die Satzungen in Form einer
amtlichen Bekanntmachung. 
  Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet 
bereitgestellten Rechtsvorschriften übernimmt die Stadt 
Ginsheim-Gustavsburg keine Haftung.