Bescheide: Wiederkehrende StraßenbeiträgeDie Stadtverwaltung informiert, dass die Bescheide für die Wiederkehrenden Straßenbeiträge im Wohngebiet Gustavsburg im vierten Quartal verschickt werden. Die Stadtverordnetenversammlung wird in ihrer öffentlichen Sitzung am 6. Oktober die Satzungen für die Beitragssätze der jeweiligen Abrechnungsjahre beschließen. Bei den nachfolgenden Beitragssätzen ist daher zu beachten, dass diese noch vorläufig sind:
Diese Beitragssätze müssen mit der vollständigen Veranlagungsfläche des Grundstücks multipliziert werden, nicht mit der tatsächlichen Quadratmeterzahl des Grundstücks. Handelt es sich bei einem Grundbesitz um ein Teileigentum, muss der errechnete Wert (Veranlagungsfläche x Beitragssatz) auf die jeweiligen Eigentumsanteile heruntergerechnet werden. Bei Fragen stehen Catherine Borttscheller und Sabrina Fritz von der Finanzverwaltung der Stadt per E-Mail (wsb@gigu.de) zur Verfügung. |