Europa

 

EU – allgemeine Informationen

Offiziell wurde die Europäische Union als Staatenverbund am 1. November 1993 durch den Vertrag von Maastricht gegründet. Die Geschichte der europäischen Zusammenarbeit begann jedoch bereits über 40 Jahre zuvor, mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), welche auch „Montanunion“ genannt wird. Die Gründerländer Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande haben sich besonders zwei große Ziele gesetzt: Einerseits die Friedenssicherung in Europa zu schaffen, durch die Aufteilung der wichtigsten Kriegsgüter Kohle und Stahl. Andererseits die Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des gemeinsamen Wachstums.

Die seitdem fortschreitende europäische Integration und der Ausbau von Institutionen der Europäischen Union halten bis heute an. Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind in einer Vielzahl von zwischenstaatlichen und supranationalen Organisationen, Institutionen und Organen ordnungspolitisch strukturiert. Zu den wichtigsten Organen gehören das Parlament der Europäischen Union, der Rat der Europäischen Union, der Europäische Rat, die Europäische Kommission sowie der Europäische Gerichtshof.

Die politischen Organe der Europäischen Union sind durch die europäischen Verträge völkerrechtlich dazu befähigt, für alle Mitgliedsstaaten geltende Regulierungen zu beschließen. Je nach Politikbereich erfolgen politische Entscheidungen durch einstimmige Entscheidungen oder durch die qualifizierende Mehrheit.

Externe Links mit weiteren Informationen:

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Europäische Integrationsgeschichte

EU allgemein

Europäisches Parlament

Europäischer Rat

Europäische Kommission

Qualifizierende Mehrheit

 

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