Widerspruch möglich: Übermittlung von Daten an die Bundeswehr

 

Die Stadtverwaltung informiert, dass das Bundesmeldegesetz die Übermittlung von Daten, unter anderem an das Personalmanagement der Bundeswehr, vorsieht. Betroffene – unter 18-jährige deutsche Staatsangehörige – können dieser Datenweitergabe widersprechen. Ein Widerspruch kann persönlich oder schriftlich in einem der beiden Bürgerbüros der Stadt eingelegt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist im Internet unter www.gigu.de/bürgerbüro möglich.

 

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