Bestimmungen zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt von Anpflanzungen

Rückschnitt von Anpflanzungen
 

Das Ordnungsamt der Stadt weist daraufhin, dass ab November 2022 vermehrt Kontrollen bezüglich der Straßenreinigungssatzung und des Hessischen Straßengesetztes durchgeführt werden.

Die städtische Straßenreinigungssatzung (§ 2) besagt, dass Grundstückseigentümer*innen beziehungsweise Grundstücksbesitzer*innen der Reinigungspflicht von flogenden Flächen nachkommen müssen: Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte einschließlich der Radwege, Stand- und Mehrzweckspuren, die Parkplätze, die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, die Gehwehge und Überwege sowie Grünstreifen und Baumscheiben sowie Böschungen, Stützmauern und ähnliches.

Zusätzlich müssen auch Bäume und Sträucher auf Grundstücken so zurückgeschnitten sein, dass sie nicht in öffentliche Straßen und Gehwege hineinwachsen, da sonst Fußgänger*innen behindert oder gefährdet werden können. Auch darf die Sicht auf Einmündungen, Verkehrszeichen und Ampelanlagen nicht beeinträchtigt werden. Grundsätzlich gilt nach dem Hessischen Straßengesetz: Anpflanzungen sind so anzulegen und zu unterhalten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Hecken müssen bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Im Übrigen ist das sogenannte Lichtraumprofil frei zu halten. Der lichte Raum muss über Gehwegen mindestens 2,50 Meter hoch sein, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter. Außerdem dürfen die Anpflanzungen weder die Sicht auf Verkehrzeichen oder Straßennamensschilder verdecken, noch die Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Grundstücksbesitzer*innen und -eigentümer*innen in ihrem eigenen Interesse den Bewuchs, der in den öffentlichen Straßenraum hineinragt, entsprechend auszulichten. Zwar ist der Wunsch verständlich, Außenstehenden keinen Einblick in den privaten Bereich zu geben, jedoch darf hierdurch keine Unfallgefahr und damit einhergehende Personen- oder Sachschäden entstehen.

 

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