⇑ / Sterbefall und Nachlass / Todesfall / Feuerbestattung anmeldenLeistungsbeschreibungDie Feuerbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Hessen. Die/der Verstorbene wird dabei entweder vor oder nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert. Die Beisetzung der Urne erfolgt dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt. Hinweis: Eine entsprechende handschriftliche Verfügung kann ganz einfach etwa wie folgt lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift." Ist der Wille der verstorbenen Person über die Bestattungsart nicht bekannt, so haben die verantwortlichen Angehörigen diese zu bestimmen. Auch hinsichtlich des Ortes, der Art und der Durchführung der Bestattung sollte, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen, dem Willen der verstorbenen Person entsprechend gehandelt werden. Ist der Wille des oder der Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheiden auch darüber die für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen. Tipp: Die Erledigung des überwiegenden Teils der Formalitäten, inkl. einer pietätvollen Beratung, übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Die Mitarbeiter des Friedhofs- und Bestattungswesens der Stadt Ginsheim-Gustavsburg informiert über Bestattungen und begleitet diese.
Zusätzlich sind dort folgende Anträge erhältlich:
Nur für Gewerbetreibende:
VerfahrensablaufAllgemein: Nach Feststellung des Todes durch eine Ärztin/einen Arzt übergibt diese/dieser den Leichenschauschein an die sorgepflichtigen Angehörigen. Er ist dem zuständigen Standesamt vorzulegen, das daraufhin die Sterbeurkunde ausstellt. Zusätzlich bedarf es darüber hinaus einer durch die Angehörigen selbst oder den Bestatter zu veranlassenden zweiten Leichenschau (s. Überblick – An wen muss ich mich wenden!). Die Kremierung und die Beisetzung der Urne sind von den sorgepflichtigen Angehörigen beziehungsweise dem beauftragten Bestattungsunternehmen mit dem Krematorium und der zuständigen Friedhofsverwaltung zu besprechen. VoraussetzungenBesondere Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?Bevor die Verbrennung der oder des Verstorbenen stattfinden kann, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
Hinweis: Bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod, oder wenn es sich um die Leiche einer unbekannten Person handelt, ist anstelle der Bescheinigung über die Zweite Leichenschau die schriftliche Genehmigung der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich. Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?Die Feuerbestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes und soll nicht später als 96 Stunden nach dem Eintritt des Todes durchgeführt werden. Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Fristberechnung ggfs. nicht mitgezählt. Rechtsgrundlage
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