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Hessisches Wirtschaftsministerium stellt Konzept für Lärmobergrenze vor: Ein „großer Wurf“ sieht anders aus

Pressemitteilung vom 27. September 2016

Das Konzept der Landesregierung für eine Lärmobergrenze sieht vor, das erlaubte Lärmniveau um 1,8 dB(A) gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten zu senken. Bei Erlass des Beschlusses war ein Dauerschallpegel errechnet worden, der von einer Steigerung auf 701.000 Flugbewegungen in 2020 ausging. Nachdem die Ergebnisse der NORAH-Studie vorliegen, ist dieser Anstieg der Lärmbelastung nicht mehr zu verantworten. Das Konzept will die Flächen begrenzen, in der die Lärmbelastung besonders hoch ist und will Fraport zu regelmäßigen Lärmminderungsplänen verpflichten. Die Landesregierung will versuchen, über das Konzept eine freiwilligen Vereinbarung mit der Luftverkehrswirtschaft zu erreichen. Bei Scheitern der Verhandlungen oder Überschreitung der Lärmobergrenze trotz einer Vereinbarung besteht die Absicht, die Betriebsgenehmigung des Flughafens entsprechend ändern.

„Zunächst begrüßen wir es, dass endlich das lange angekündigte Konzept des Wirtschaftsministers Tareq Al-Wazir vorgestellt wurde. Die bisher zur Verfügungen gestellten Unterlagen werfen allerdings eine Reihe von Fragen auf. Wir werden das Konzept in Ruhe prüfen und mit den von uns formulierten Positionen abgleichen.“ so Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen. „Auf den ersten Blick sehen wir in dem Konzept allerdings nur einen einheitlichen Lärmdeckel und vermissen eine kontinuierliche Absenkung des schon heute zu hohen Lärmniveaus unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Nicht ohne Grund sind im Mediationsergebnis lokale Lärmobergrenzen vorgesehen worden. Ferner fehlt die Rechtsverbindlichkeit des Konzepts. Freiwillige Absprachen mit der Luftverkehrswirtschaft sind blauäugig und fehl am Platz. Unser erstes Fazit: Ein großer Wurf sieht anders aus.“

Das „Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“, kurz: BBI, ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärm betroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität. Die gemeinsamen Ziele sind:

  • Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region.
  • Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.
  • Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger.
  • Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen.
  • Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000 pro Jahr und Reduzierung der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet.
  • Stilllegung der Landebahn Nordwest.

Kontakt:

Thomas Scheffler, Bündnissprecher

E-Mail: scheffler@flughafen-bi.de

Telefon: +49 6145 502150

www.flughafen-bi.de und www.fluglaerm-rhein-main.de




Vor-Entwurf des Lärmaktionsplans Flughafen Frankfurt veröffentlicht


Der Vor-Entwurf des Lärmaktionsplans, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main, wurde am 26. Juli 2021 veröffentlicht. Anregungen können bis zum 15. Oktober 2021 eingebracht werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Onlinebeteiligung statt. Über die Internetseite des RP unter oder unter https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd gelangt man zur Onlineplattform, auf der in der Zeit vom 26. Juli bis 15. Oktober 2021 Stellungnahmen abgegeben werden können. Alternativ nimmt das RP die Eingaben aber auch auf dem Postweg oder per Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) entgegen. Die Kontaktdaten sind über die Homepage des RP abrufbar.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann hier (>> zum PDF) abgerufen werden.

Hier der Link (>> zum Link) zur Pressemeldung des Regierungspräsidiums Darmstadt.


Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen: Entwicklung ermöglichen - Lärm begrenzen

Die Präsentation "Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen: Entwicklung ermöglichen - Lärm begrenzen" als PDF (>> zum PDF)


Klage gegen den Flughafenausbau vom VGH abgewiesen

Mit Beschluss vom 21.12.2015 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die im Februar 2008 eingereichte Klage der Kommunen Hofheim, Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg gegen das Land Hessen abgewiesen und das Verfahren eingestellt. In der Klageschrift war beantragt worden, den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens aufzuheben. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im April 2012 den Planfeststellungsbeschluss mit Ausnahme des Nachtflugverbotes zwischen 23 und 6 Uhr für rechtmäßig befunden und die Musterkläger – darunter auch die Stadt Rüsselsheim - abgewiesen hatte, war die Einstellung der übrigen Klageverfahren zu erwarten. Im vergangenen Jahr ist auch die Klage der durch den Ausbau am stärksten betroffenen Kommune Flörsheim abgewiesen worden. Das Urteil des VGH finden Sie hier (>> zum PDF) 


VGH Beschluss vom 03.09.2013 zur Südumfliegung

Es wird festgestellt, dass die Festlegungen der Abflugstrecken mit der Streckenkennung MIKE - MARUN 2M, TOBAK 2M, BIBTI 2M - in § 4 Abs. 2 Nr.1.5 der 212. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsverordnung in der Gestalt, die sie durch die 36. ÄnVO vom 21. Juli 2011 sowie die nachfolgdenden Änderungsverordnungen erhalten hat, rechtswidrig ist und die Kläger in ihren Rechten verletzt - (>> zum VGH Beschluss - PDF)


Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 04.04.2012

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT / IM NAMEN DES VOLKES URTEIL - BVerwG 4 C 8.09, 4 C 9.09, 4 C 1.10, 4 C 2.10, 4 C 3.10, 4 C 4.10, 4 C 5.10, 4 C 6.10 VGH 11 C 499/08.T, 11 C 321/08.T, 11 C 329/08.T, 11 C 359/08.T, 11 C 336/08.T, 11 C 312/08.T, 11 C 227/08.T, 11 C 509/08.T

>> zum Urteil und zur Begründung als PDF-Dokument


VO Lärmschutzbereiche vom 30.09.2011

Aufgrund des § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) verordnet die Landesregierung: § 1 Für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main wird außerhalb des Flughafengeländes der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.

>> zur Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main


Beschluss des VGH Kassel vom 21.08.2009

Urteil im Verwaltungsstreitverfahren der Stadt Offenbach am Main, der Stadt Mörfelden-Walldorf, der Stadt Neu-Isenburg, der Stadt Raunheim, der Stadt Rüsselsheim, der Klinikum Offenbach GmbH gegen das Land Hessen vom 21.08.2009 - (>> zum PDF - 417 Seiten)


Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 31.10.2007

Zweck dieses Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.

>> zum Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (externe Seite)


Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vom 10.05.2007

(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

>> zum Luftverkehrsgesetz (externe Seite)


Planfeststellung Ausbau Flughafen Frankfurt


Einwendungen übergeben

Mehrere Hundert Einwendungen von Bürgern gegen den Flughafenausbau wurden am Montag, dem 7. Mai, von Vertretern der Gemeinden Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg im Regierungspräsidium Darmstadt übergeben. Gleichzeitig wurde von den Anwälten der Gemeinden eine umfangreiche Stellungnahme zu den kürzlich ausgelegten geänderten Ausbauunterlagen eingereicht.

Bild: Übergabe der Einwendungen am 7.Mai 2007 im Regierungspräsidium Darmstadt v.l.n.r.: Hans-Jürgen Birkholz (Bi Nauheim), Otmar Weiler (Gem. Ginsheim-Gustavsburg), Hans Eck (Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung), Hans Jantschek (Gemeined Bischofsheim)

Nach Auffassung der von den beiden Kommunen beauftragten Kanzlei Wurster-Wirsing-Schotten sind auch die von Fraport nachgebesserten Unterlagen in den Bereichen Luftverkehrsprognose, Lärm und Naturschutz weiterhin so mangelhaft, dass sie nicht als Grundlage für einen Planfeststellungsbeschluss taugen. Die Flughafenbetreiberin habe wieder einmal Auflagen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr einfach ignoriert und unter anderem die geforderte vertiefte Untersuchung von Alternativen zur Nordwestbahn nicht durchgeführt. Entsprechend lautet die Forderung der Mainspitzkommunen, die Unterlagen erneut zur Überarbeitung an Fraport zurück zu geben.

 

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