Landtagswahl 2018 mit Volksabstimmung - Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahl)

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

anlässlich der Landtagswahl mit Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Zum Wahlscheinantrag

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 7. Oktober 2018 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbüros Gustavsburg Tel.: 06134/557962 oder Ginsheim Tel.: 06144/925120.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung:

Wahlamt Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Frau Aksu
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg

Tel.: 06134/585-371
E-Mail: wahlamt@gigu.de

 

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