Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung (Stadtparlament)
ist das oberste beschlussfassende Organ der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.
Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die Verwaltung
und die Geschäftsführung des Magistrats.
Der Stadtverordnetenversammlung gehören 37 Stadtverordnete an,
die ehrenamtlich Tätige im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung sind. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5
Jahren gewählt. Ihre Tätigkeit üben sie nach ihrer freien Überzeugung
aus. Das Gemeinwohl ist das oberste Ziel ihrer Arbeit.
Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung.
Im Jahr 2021 besteht die Gemeindevertretung seit 75 Jahren.
Ausschüsse & Ältestenrat
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung bestimmen. Die Ausschüsse müssen über ihre Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung Bericht erstatten. Die Ausschüsse sind nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammengesetzt.
In Ginsheim-Gustavsburg bestehen die folgenden Ausschüsse:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
- Sport-, Jugend- und Sozialausschuss
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
wird von dem Ältestenrat bei der Führung der Geschäfte unterstützt. Der
Ältestenrat besteht aus der oder dem Vorsitzenden der
Stadtverordnetenversammlung und den Stellvertreterinnen und
Stellvertretern sowie den Vorsitzenden der Fraktionen oder deren
Stellvertretungen.
Sitzungstermine
Die Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung finden Sie im Ratsinformationssystem oder zum Download im Sitzungskalender 2023 im PDF-Format