Neues vom Stadtschreiber: Ein Befehl des Erzbischofsvon Hans-Benno Hauf Hessisch Ginsheimer und Kurmainzer Astheimer liegen im
Streit. Die Ginsheimer haben die „Ungebührlichkeit“ und nutzen die Weiden auf der
Kammerau[1]
und Burgwiesen[2] in der
Astheimer Gemarkung. Das dem Astheimer Küster zustehende Glockenbrot[3]
wird verweigert. Die eingeschalteten Amtmänner der Hessen und der Kurmainzer
schreiben sich hochamtliche Beschwerden und jede Seite wähnt sich im Recht. Die
Astheimer sollen der Nutzung in der Vergangenheit zugestimmt, die Ginsheimer
sich die Hoheitsrecht angemaßt haben, die sie nunmehr auch noch mit
Grenzkontrollen und Strafmaßnahmen durchsetzen. Die Auseinandersetzung führt
sogar zu einem – allerdings ergebnislosen - Ortstermin. Da reißt dem eingeschalteten
Johann Schweickhard von Kronberg, von Gottes Gnaden Erzbischof und Kurfürst zu
Mainz, der Geduldsfaden. Er schreibt aus der Sankt-Johannes-Burg in Aschaffenburg[4]
am 5. November 1619 an Hans Philipp von Knebel von Katzenelnbogen[5]:
„Wir befehlen dir, die fehlenden Belege zu schicken und auch die Gründe zu
nennen, warum die (…) Hessischen Ansprüche abzulehnen sind, wem an den
strittigen Orten die Hoheitsrechte zustehen und wie das zu beweisen ist. Ferner zu berichten,
worum es bei dem erwähnten Ortstermin ging und warum er zu keinem Ergebnis
führte. Und schließlich, welche Seite für diese Versäumnisse und
Ungebührlichkeiten verantwortlich ist. Du wirst in allem unseren Befehl
ausführen und wir bleiben dir somit in Gnaden bewogen.“ Ob Kurfürst Johann
befehlsgemäß Antwort erhielt?
[1] älteste Bezeichnung Cämmerers=Au, weil im 14. Jahrhundert im Besitz von Mainzer Kämmerer, später Frankfurter Wiese, weil im Besitz der Frankfurter Adelsfamilie von Holzhausen, Weinheimer a.a.O. [2] Wiesen nördlich des Oppenheimer Zollhauses „Böhmische Burg“ vor der Herrenwiese und der Frankfurter Wiese, Weinheimer a.a.O. [3] Teil der Glöcknerbesoldung, meist in Naturalien [4] 1553 – 1626, Erzbischof und Kurfürst von Mainz von
1604 bis 1626 [5] 1588- 1659, kurmainzischer Rat und Oberamtmann zu Höchst und Hofheim, |