⇑ / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / LandesseniorenvertretungLeistungsbeschreibungKommunale Seniorenvertretungen Der scheinbar unauflösliche Gegensatz zwischen der großen Zahl älterer Menschen einerseits und ihrer geringen Einflussmöglichkeit in demokratischen Entscheidungsprozessen andererseits hat schon in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zur Bildung von Interessenvertretungen älterer Menschen geführt. Die Bezeichnung als „Seniorenvertretungen“ gehört inzwischen zum allgemeinen Sprachgebrauch. Die zwar langsam, aber stetig wachsende Zahl solcher Seniorenvertretungen – derzeit ca. 143 in Hessen – wird auch von Wissenschaft und Politik als legitime Vertretung älterer Menschen zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen im vorparlamentarischen Raum angesehen. Die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. (LSVH) ist der freiwillige Zusammenschluss der in Städten, Gemeinden und Landkreisen gebildeten Seniorenvertretungen in Hessen. Sie arbeitet ehrenamtlich, parteipolitisch neutral, überkonfessionell und verbandsunabhängig; sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verfügt über einen Seniorenbeirat. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind unter diesem Link zu finden.
Das Seniorenbüro arbeitet eng mit dem Seniorenbeirat zusammen und unterstützt ihn. DateianhängeZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |