⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / LandesblindengeldLeistungsbeschreibungDas Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und unterstützt bei der Antragstellung.Welche Unterlagen werden benötigt?•Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
Welche Gebühren fallen an?Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen. Welche Fristen muss ich beachten?Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
BemerkungenEine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".
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