⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis / Führerschein / Fahrerlaubnis: Internationaler FührerscheinLeistungsbeschreibungFür befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. An wen muss ich mich wenden?Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Rechtsgrundlage§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Was sollte ich noch wissen?Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig. Enthalten in folgenden Kategorien |