⇑ / Erbschaft und Testament / Erbschaftsantritt / Erbfall / ErbfolgeLeistungsbeschreibungWenn jemand stirbt und keine Verfügung über sein Erbe hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie beruht auf den allgemeinen Vorstellungen darüber, an wen das Vermögen von Verstorbenen gerechterweise fallen sollte. Grundsätzlich erben die Verwandten und der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner.
Ist die/der Verstorbene von mehreren Personen gemeinsam beerbt worden, so steht das gesamte Vermögen den Erben gemeinschaftlich zu. Enthalten in folgenden Kategorien |