⇑ / Meldebestätigung AusstellungLeistungsbeschreibungSie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung. Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Zusätzlich ist in den Bürgerbüros eine Haushaltsbescheinigung erhältlich.RechtsgrundlageDateianhängeZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |