⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragenLeistungsbeschreibungWurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt. Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
Hinweis zum Führungszeugnis: Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden. Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Welche Fristen muss ich beachten?Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen. RechtsgrundlageAnträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Ein Antrag ist in den Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg möglich.Was sollte ich noch wissen?
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