⇑ / Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)LeistungsbeschreibungDie Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Schadstoffmobil kommt einmal im Monat. Die genauen Termine entnehmen Sie dem Abfallkalender. Parkplatz gegenüber Bürgerhaus Parkplatz Bürgerhaus Beim Schadstoffmobil können folgende Abfälle angeliefert werden:
Welche Gebühren fallen an?Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. RechtsgrundlageKreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt) DateianhängeZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |