⇑ / Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln (Versandapotheke) ErlaubnisLeistungsbeschreibungWenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. An wen muss ich mich wenden?An das Regierungspräsidium Darmstadt (zuständige Behörde für ganz Hessen)
Voraussetzungen
Hinweis: Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information – DIMDI einzutragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Verwaltungsgebühr: 150,00 Euro RechtsgrundlageAnträge / FormulareDas Antragsformular finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Apotheken“
Was sollte ich noch wissen?Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI einsehen.
BemerkungenEU-Sicherheitslogo
Das EU-Sicherheitslogo finden Sie auf Webseiten von Internet-Arzneimittelhändlern, die im Versandhandels-Register erfasst sind. Für sich allein besitzt es noch keine Aussagekraft. Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen: Dateianhänge |