⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe einschließlich Gaststätten / Gewerblicher Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, ErlaubnisLeistungsbeschreibungWenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr betreiben wollen, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Um Unfälle und Missbrauch zu vermeiden, stellt das Sprengstoffrecht hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen. Im Rahmen der Zuverlässigkeit werden Auskünfte von andern Behörden z.Bsp. Polizei, Staatsanwaltschaft eingeholt. Wenn Sie als Unternehmer, mit nachfolgenden explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder verkehren möchten,
dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 7 SprengG! Durch die behördliche Erlaubnis wird sichergestellt, dass nur die Personen zu explosionsgefährlichen Stoffen Zugang erhalten, die den Anforderungen an einen sicheren Umgang gerecht werden. Bei Beantragung einer gewerblichen Erlaubnis wird die zuständige Behörde ggf. weitere Informationen zu den vorhandenen Lagermöglichkeiten der explosionsgefährlichen Stoffe von Ihnen erfragen. VerfahrensablaufBevor Sie als Unternehmer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen verkehren dürfen, müssen Sie eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz erteilt bekommen haben. Für die Erteilung müssen Sie einen Antrag stellen und alle notwendigen Unterlagen einreichen. Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft. Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie ggf. zu einem persönlichen Gespräch einladen. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Bescheid über die Entscheidung und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An wen muss ich mich wenden?an das zuständige Regierungspräsidium. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln VoraussetzungenUm eine Erlaubnis zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erhalten, müssen von Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Welche Unterlagen werden benötigt?Gültiger Personalausweis oder Reisepass Fachkundenachweis oder nachgewiesene fachkundige Person (Befähigungsscheininhaber) Nachweis einer Haftpflichtversicherung Beschreibung der beabsichtigten Aufbewahrung (z.B. technische Dokumentation, Fotonachweise, Lagerplan) Unbedenklichkeitsbescheinigung Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus dem Ausland: Sie benötigen eine Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich sind (z.B. Strafregisterauszug). Welche Gebühren fallen an?Die Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand und Nutzen auf Grundlage eines Kostenrahmens. Gebühren in Bremen:
Rechtsgrundlage
RechtsbehelfGegen die Ablehnung der Erlaubnis kann Wiederspruch erhoben werden. Ist der Widerspruch nicht erfolgreich kann Klage beim Amtsgericht eingelegt werden. Anträge / Formulare
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