⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Besondere Erlaubnisse / Parkausweis für Handwerker in der Metropolregion Rhein-NeckarLeistungsbeschreibungDer Regionale Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten der Region tätig sind. Während sie bislang für jeden Einsatzort eine gesonderte Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie seit 2008 den Regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten der MRN anerkannt ist. Diese sind: Kreis Bergstraße, Landkreis Bad Dürkheim, Landkreis Germersheim, Landkreis Südliche Bergstraße, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisfreie Städte Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt a. d. Weinstraße, Speyer und Worms.
Hinweis: Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im unmittelbaren Umfeld der Betriebsstätten ist mit dem Handwerkerparkausweis der MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, in deren Bezirk die Fußgängerzonen liegen. VerfahrensablaufSie beantragen den Regionalen Handwerkerparkausweis bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde. An wen muss ich mich wenden?Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. VoraussetzungenDen Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien erfüllen:
Welche Unterlagen werden benötigt?Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung mit einzureichen:
Welche Gebühren fallen an?Die Verwaltungsgebühr beträgt 150,00 Euro pro Ausweis. Diese fallen bei jeder Neubeantragung an. Welche Fristen muss ich beachten?Der Handwerkerparkausweis MRN ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Die Ausstellung erfolgt nur unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung kann er widerrufen werden. Rechtsgrundlage• Für die Regelungen, von denen Ausnahmen erteilt werden können: §§ 12, 13, 41 und 42 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Anträge / FormulareDas Antragsformular finden Sie auf folgender Seite, nachdem Sie Ihren Wohnort eingegeben haben:
Was sollte ich noch wissen?Der Handwerkerparkausweis kann für bis zu 3 Fahrzeuge alternativ erteilt werden. In diesem Fall werden auf die Ausweiskarte 3 Kfz-Kennzeichen eingetragen. Er gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist.
BemerkungenWeitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN), nach der Eingabe Ihres Wohnortes unter Regionaler Handwerkerparkausweis.
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