⇑ / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Anmeldepflichten / GewerbeummeldungLeistungsbeschreibungDie Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Gewerbeummeldung: GewUMmeldung.pdf Welche Gebühren fallen an? Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten. Anträge / Formulare Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden. Online-VerfahrenResponsible EmployeesResponsible DepartmentContained in the following categories |