⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis beantragenLeistungsbeschreibung Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Vorlage von Personenstandsurkunden Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt - in begründeten Einzelfällen - zur Beantragung die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde. Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros. Unter der Pass-Statusabfrage können Sie sehen, ob Ihr Pass fertiggestellt ist. Vollmacht zur Abholung des Personalausweises: siehe unten Formular "Pass-Vollmacht" Welche Unterlagen werden benötigt?
RechtsgrundlageFormsResponsible EmployeesResponsible DepartmentContained in the following categories |