⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis: FahrgastbeförderungLeistungsbeschreibungWenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr. Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Ein Antrag ist in den Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg möglich.Responsible EmployeesResponsible DepartmentContained in the following categories |