⇑ / Wohnen und Verbrauchen / Ver- und Entsorgung / Abfall: SperrmüllLeistungsbeschreibungSperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Die Anmeldung muss bis spätestens montags vor dem entsprechenden Abfuhrtermin in einem der beiden Rathäuser bzw. Bürgerbüros abgegeben oder in den jeweiligen Briefkasten geworfen werden. Die Anmeldung kann auf der städtischen Homepage im Abfallkalender erfolgen. Bei Postsendungen bitte beachten, dass die Karte ausreichend frankiert ist und spätestens montags eingeht. Sperrmüllkarten, die später bei der Stadt eingehen, können erst bei der nächsten Abfuhr berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie die Termine im Abfallkalender.
Sperrige Abfälle sind bewegliche Gegenstände aus Haushaltungen, die aufgrund ihres Volumens nicht in den zugelassenen Abfallbehältern untergebracht werden können.
Grundsätzlich dürfen Einzelgegenstände, die zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden, das Höchstgewicht von 75 kg Gewicht und 2 cbm Rauminhalt nicht überschreiten. Die Gesamtmenge pro Abfuhr darf nicht mehr als 250 kg und 5 cbm Rauminhalt betragen. Rechtsgrundlage
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