⇑ / Zoohandel (Wirbeltiere), ErlaubnisLeistungsbeschreibungWenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis von Ihrem zuständigen Veterinäramt. An wen muss ich mich wenden?Zuständiges Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, wo Sie die Tätigkeit ausüben wollen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Es gilt die
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen. Rechtsgrundlage
Anträge / FormulareFür die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren. FormsOnline-Verfahren |