⇑ / AusländerbeiräteLeistungsbeschreibungDie Ausländerbeiräte in Hessen sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter den §§ 84-88 und als freiwillige Gremien auch in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) unter §§ 4b verankert.
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