⇑ / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Versteigerung, AnzeigeLeistungsbeschreibungEine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, kann eine Verkürzung der 2 Wöchigen Anzeigepflicht beantragt werden. Welche Unterlagen werden benötigt?Die Anzeige ist mit den Angaben
ist in der schriftlichen Anzeige außerdem noch
Welche Gebühren fallen an?Für die Anzeige keine. Rechtsgrundlage§§ 3 und 6 Versteigererverordnung Was sollte ich noch wissen?Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 Versteigererverordnung). Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |