⇑ / Bauen und Immobilien / Kauf, Miete und Pacht / WohnungsaufsichtLeistungsbeschreibungIst die Benutzbarkeit eines Wohnraumes durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt, kann die Gemeinde anordnen, dass der Eigentümer diese Maßnahmen nachholt. Welche Unterlagen werden benötigt?Mietvertrag Welche Gebühren fallen an?Es fallen keine Gebühren an. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Verstöße gegen die wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden. BemerkungenMieter haben Ansprüche auf Herstellung der Benutzbarkeit der Wohnung und auf Abstellung von Mängeln gemäß § 535 Abs. 1 BGB und auf Mietminderung gemäß § 536 BGB, die zivilrechtlich – also nicht von einer Behörde – durchgesetzt werden können. Sie können sich hierüber von einem Rechtsanwalt oder von einem Mieterverein beraten lassen. Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |