⇑ / Arbeit / Jobsuche und Arbeitslosigkeit / Arbeitslos meldenLeistungsbeschreibungWenn Sie sich arbeitslos melden, gilt das Arbeitslosengeld grundsätzlich als beantragt, es sei denn, Sie geben eine abweichende Erklärung ab. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich. Es ist daher wichtig, dass Sie spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit
Sie können sich auch schon früher arbeitslos melden. Dies ist rechtswirksam jedoch frühestens 3 Monate, bevor Sie arbeitslos werden, möglich. Beachten Sie: Das Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Es ist kein Problem, wenn die Agentur für Arbeit zum Beispiel an Wochenenden oder Feiertagen geschlossen ist und Sie sich deswegen nicht am 1. Tag nach dem Ende Ihrer Beschäftigung arbeitslos melden können. Wenn Sie sich am nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit wieder geöffnet ist, arbeitslos melden, gilt Ihre Arbeitslosmeldung rückwirkend. Wird Ihre Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen lang unterbrochen, zum Beispiel, weil Sie einen Job gefunden haben oder ein Praktikum machen, dann ist Ihre Arbeitslosmeldung nicht mehr gültig. Wenn Sie danach wieder arbeitslos sind, müssen Sie sich erneut arbeitslos melden. Die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen – unabhängig von deren Dauer – und dies Ihrer Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt haben. Wenn Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind und die Agentur für Arbeit am 1. Tag Ihrer Genesung nicht geöffnet ist, sollten Sie sich spätestens am letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos melden. Sonst könnten Ihnen Nachteile entstehen. VerfahrensablaufElektronische Arbeitslosmeldung:
Persönliche Arbeitslosmeldung: Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist:
VoraussetzungenSie sind arbeitslos oder Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich arbeitslos. Welche Unterlagen werden benötigt?Elektronische Arbeitslosmeldung:
Persönliche Arbeitslosmeldung:
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
gebührenfrei
Vorkasse:
Nein
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?Es gibt keine Frist. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Rechtsgrundlage
Anträge / FormulareFormulare vorhanden: Nein Online-VerfahrenEnthalten in folgenden Kategorien |