⇑ / Gewerbe überwachungsbedürftigLeistungsbeschreibungBei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Welche Gebühren fallen an?Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich RechtsgrundlageZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien
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