/ Bauen und Immobilien / Erschließung und Infrastruktur / Straßenbeleuchtung: Störung melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

  • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
  • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen