⇑ / SpielhallenerlaubnisLeistungsbeschreibungWenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie eine Erlaubnis. Welche Unterlagen werden benötigt?• Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse:
Nein
Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) erhoben und kann mindestens EUR 222,00 und höchstens EUR 5.500 betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Ggf. wird von der zuständigen Behörde die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangt (nach § 16 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)). Online-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |