⇑ / Verkehrszeichen und VerkehrseinrichtungenLeistungsbeschreibungVerkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen:
Verkehrseinrichtungen sind:
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"
Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |