⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Internationalen Führerschein beantragenLeistungsbeschreibungFür befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. An wen muss ich mich wenden?Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2). Rechtsgrundlage§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Was sollte ich noch wissen?Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig. Enthalten in folgenden Kategorien |