⇑ / GrundstückserwerbLeistungsbeschreibungDa es beim Grundstückskauf meist um erhebliche Werte geht, muss zum Abschluss des Kaufvertrags ein Notar oder eine Notarin hinzugezogen werden, der hierbei die Wünsche der Beteiligten in eine rechtlich einwandfreie Form bringt. Nach Abstimmung etwaiger Änderungswünsche muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Siehe dazu auch
An wen muss ich mich wenden?An eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl Welche Gebühren fallen an?Die Kosten der notariellen Beurkundung sind in dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) festgelegt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert. Rechtsgrundlage
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