⇑ / Logistik und Transport / Transportgenehmigungen / Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/AusnahmegenehmigungLeistungsbeschreibungDer Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. Genehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Welche Unterlagen werden benötigt?Die Antragstellung hat über das elektronische, internetbasierte Genehmigungsverfahren VEMAGS zu erfolgen. Dort sind die notwendigen Antragsformulare hinterlegt. Nur in Ausnahmefällen kann der Antrag auf Erlaubniserteilung bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr richtet sich nach Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Diese beträgt zzt. zwischen 40 Euro und 1.300,00 Euro. Welche Fristen muss ich beachten?Der Antrag sollte wegen der grundsätzlich notwendigen Anhörung mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden; bei statischer Nachberechnung von Brückenbauwerken sind längere Fristen erforderlich. Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Für Autokräne, Betonpumpen und selbstfahrende Arbeitsbühnen gibt es Sonderreglungen. Nähere Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Bei Großraum- und Schwertransporten zur Errichtung von Windkraftanlagen ist zwingend erforderlich, dass der Fahrweg mit allen zu beteiligenden Behörden vor Antragstellung abgeklärt wird. Ansonsten ist mit erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu rechnen. Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |